Allgem. Geschäftsbedingungen der Fa. Franz Puntigam Erdbewegung; Salsach 28; 8483 Deutsch Goritz
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Transporten, Materiallieferungen und Erdbauarbeiten erbringen. Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteile. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Bestimmungen der AGB vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden.
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, einen Auftrag spätestens 14 Tage nach Eingang ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zu Stande. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrags sind ausgeschlossen. Termine und Fristen, die wir in Angeboten veranschlagen, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen. Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Informationen.
Leistungen
•Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir alle Baustellen und Arbeitsplätze ohne Einschränkungen erreichen können.
•Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keinerlei Behinderungen bei Zu- und Abfahrten sowie beim Ab- und Beladen auftreten und haftet für allfällige Mehrkosten.
•Soweit für die Leistung behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom Kunden auf sein Risiko und seine Kosten rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden.
•Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Umstände der Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und umfassend zu informieren. Er hat uns insbesondere auf alle möglichen Hindernisse hinzuweisen, die im Zuge der Leistungserbringung auftreten könnten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen. Der Kunde trägt in jedem Fall das gesamte Bodenrisiko selbst.
•Termine und Leistungsfristen sind unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. Schadenersatzforderungen des Kunden oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Leistungsverzögerungen (Witterung) sind jedenfalls ausgeschlossen.
•Der Kunde übergibt in allen Fällen unaufgefordert sämtliche Unterlagen, die für die Ausführung erforderlich sind. Der Kunde haftet für alle Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass Informationen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden.
•Sämtliche Einbauten wie Strom-, Gas-, Wasser- und EDV-Leitungen, etc. hat uns der Kunde nachweislich vor Beginn der Arbeiten bekanntzugeben. Bei nicht Bekanntgabe kann eine spätere Schadensmeldung durch uns nicht erfolgen und der Kunde ist selbst für den erstandenen Schaden verantwortlich.
•Der Kunde ist alleiniger Abfallbesitzer und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig von unserer Tätigkeit. Er ist verpflichtet, den Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. und darüber zu informieren wo und wie der Abfall entsorgt wird oder werden soll.
Ausführung
•Der Kunde gibt uns vor Leistungsbeginn einen Vertreter bekannt, der bevollmächtigt ist, alle für die gesamte Vertragsabwicklung und Vertragsänderungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie sofort entsprechende Veranlassungen zu tätigen.
•Der Kunde ist ohne Zustimmung unserer Geschäftsführung nicht berechtigt, unserem Personal Weisungen zu erteilen, die von der Art und Weise oder vom Umfang unserer Leistungen abweichen.
•Wir sind nach eigenem Ermessen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, ohne den Kunden zu informieren. Der Kunde darf ihm bekanntgegebene Subunternehmer nur aus wichtigen Gründen ablehnen, die einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen würden.
Preise und Zahlungsbedingungen
•Unsere Kalkulation beruht auf Angaben des Kunden. Preisänderungen bleiben daher vorbehalten.
•Die Abrechnungen erfolgen anhand von Lieferscheinen.
•Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise, und zwar auch für Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung.
•Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer
•Sämtliche Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungskonditionen fällig. Skonto gewähren wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Gewährleistung
•Wir leisten ausschließlich dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand den Vereinbarungen entspricht. Für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften oder eine bestimmte Eignung übernehmen wir keine Haftung.
•Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung der jeweiligen Teil- oder Einzelleistung schriftlich zu rügen. Unterlassene oder zu spät erstattete Mängelrügen schließen unsere Gewährleistung aus.
Schadenersatz
•Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. In allen anderen Fällen trifft uns keine Haftung. Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.
•Jede Haftung ist betragsmäßig auf die zur Verfügung stehende Versicherungsdeckung beschränkt. Wir haften nicht für Schäden, deren Verursacher nicht feststellbar sind, sofern andere Auftragnehmer im Baustellenbereich beschäftigt waren.
•Wir haften nicht für Schäden, die wegen Weisungen des Kunden oder Anordnungen Dritter, in welcher Form immer, entstanden sind.